Widerrufsbelehrung & AGB
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Kinkel Immobilien GmbH, Breite Heerstraße 55, 75365 Calw, Telefon: +49 (0) 711 476 933 60, E-Mail: kontakt@kinkel.immo) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Der Auftraggeber hat von der obenstehenden Widerrufsbelehrung Kenntnis genommen und beauftragt die Kinkel Immobilien GmbH, mit den Dienstleistungen sofort, also während der Widerrufsfrist, zu beginnen. Der Auftraggeber weiß, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung des Vertrages erlischt. Der Auftraggeber weiß zudem, dass er bei einem Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist, die bisher erbrachten Leistungen zu vergüten hat.
AGB
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche Verträge und Geschäftsbeziehungen, welche die Kinkel Immobilien GmbH sowohl mit Verkäufern/Eigentümern als auch mit Kaufinteressenten (im Folgenden: „Auftraggeber“) im Rahmen der Vermittlung oder des Nachweises von Immobiliengeschäften eingeht.
- Der Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder – wenn keine schriftliche Vereinbarung getroffen wurde – auch konkludent zustande, wenn der Auftraggeber die Maklertätigkeit in Kenntnis der Provisionspflichtigkeit in Anspruch nimmt (z.B. durch Entgegennahme eines Exposés oder Teilnahme an einer vom Makler organisierten Besichtigung). Voraussetzung ist dabei stets, dass der Auftraggeber zuvor auf die Höhe und die Bedingungen der Maklerprovision hingewiesen wurde.
Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von vierundzwanzig Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hierdurch nicht berührt
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Auftraggeber uns für die hierdurch entstehenden Schäden wie im Maklervertrag vereinbart.
- Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften – keine Gewähr. Eine Haftung besteht nur, soweit uns, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zur Last fallen oder der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen beruht. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten.
- Soweit gesetzlich zulässig und keine unauflösbare Interessenkollision besteht, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Maklervertrages provisionspflichtig tätig zu werden. Eine solche Doppeltätigkeit werden wir offenlegen und darüber informieren. Bei der Vermittlung oder dem Nachweis von Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser mit Beteiligung eines Verbrauchers auf der Käuferseite, gilt § 656c BGB. Danach darf der Makler von beiden Parteien nur in gleicher Höhe Provision fordern.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, an uns eine Provision in der vereinbarten Höhe zu bezahlen. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zzgl. etwaiger weiterer Leistungen des Käufers an den Auftraggeber (wie etwa Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungen etc). Die nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch nicht. Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, so bleibt der Provisionsanspruch bestehen, sofern zwischen dem angestrebten und dem abgeschlossenen Vertrag ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
- Kennt der Auftraggeber bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich in Textform mitzuteilen.
- Unsere Objektexposés sowie die von uns erteilten objektbezogenen Informationen sind ausschließlich für den jeweils adressierten Auftraggeber bestimmt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, diese Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne unsere ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
Die Weitergabe von bloßen Informationen, welche noch keinen Nachweis darstellen, bleibt dem Auftraggeber hingegen unbenommen. Als Nachweis gilt insofern jede Information, welche den Auftraggeber in die Lage versetzt, in konkrete Verhandlungen über den Hauptvertrag einzutreten.
Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen diese Pflicht, kann er uns gegenüber schadensersatzpflichtig sein. Als Schaden kommt dabei insbesondere auch der Ersatz der Maklerprovision in Betracht.
- Sämtliche Objektangaben (Zustand, Baujahr, Wohnfläche, etc.) im Exposé beruhen auf Informationen, welche wir vom Auftraggeber oder aus anderen auskunftsbefugten Quellen erhalten haben. Sämtliche Objektinformationen pflegen wir nach bestem Gewissen ins Exposé ein.
Eine Haftung für unrichtige oder unvollständige Informationen sowie für verdeckte Mängel wird ausgeschlossen, weil wir keine Sachverständigenaufgaben übernehmen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, welche grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
- Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Kaufvertrages fällig, wenn der Kaufvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrags erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund unserer Tätigkeit zustande kommt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Kaufvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Kaufvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
- Wir haften unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Wir haften auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut), jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haften wir nicht. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder der Datenschutzgrundverordnung bzw. dem Bundesdatenschutzgesetz. Ist unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung von Organen, Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
- Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, und geben diese im erforderlichen Umfang an potenzielle Verkäufer, Banken, an Behörden oder an das jeweils beauftragte Notariat weiter, sofern dies für die Vertragsdurchführung notwendig und erforderlich ist. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO. Die personenbezogenen Daten, die im Rahmen dieses Vertrages verarbeitet werden, werden gelöscht, sofern der Vertrag beendet ist und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht mehr besteht.
- Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist der Geschäftssitz der Kinkel Immobilien GmbH, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Hiervon unberührt bleibt das Recht, Klage gegen die jeweils andere Vertragspartei auch an deren allgemeinem Gerichtsstand zu erheben.
- Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die hier abrufbar ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.